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Universitätslehrgang "Medizinrecht"
Ärztinnen und Ärzte sind in ihrem Berufsalltag immer öfter mit rechtlichen Fragen konfrontiert: Von der Aufklärungspflicht bis zur Dokumentation, von arbeits- und krankenhausrechtlichen Fragen, über Basiswissen aus Straf- und Zivilrecht bis hin zu sozial- und steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Medizinische Führungspositionen, gehobene Verwaltungsaufgaben im Gesundheitsbereich und qualifizierte Beratungstätigkeiten erfordern in zunehmendem Maße ein profundes Wissen im Bereich des Medizinrechts.
Zielsetzung:
Ziel des Lehrganges ist die praxisnahe Vermittlung medizinrechtlichen Wissens für den Berufsalltag. Die vortragenden Experten kommen aus dem medizinrechtlichen Umfeld und garantieren Wissenvermittlung auf aktuellstem Stand.
Die Inhalte werden in Form von Präsenzlehrveranstaltungen gelehrt, in denen die Themen vorgetragen, vertieft, geübt und praxisbezogen angewendet werden.
Nach Abschluss des Studiums verfügen die TeilnehmerInnen über ein umfassendes Verständnis für das Zusammenspiel von Medizin und Recht.
Zielgruppe:
Der Lehrgang richtet sich an ÄrztInnen, RechtsanwältInnen mit Fachbezug zum Medizinrecht, NotarInnen, JuristInnen und EntscheidungsträgerInnen z.B. bei Krankenversicherungen, Krankenanstaltenträgern, Gebietskörperschaften, Kammern, Konsumentenberatungsstellen, Patientenvertretungen. Darüberhinaus sollen durch den Lehrgang auch UniversitätsabsolventInnen angesprochen werden, die vor einem Berufseinstieg stehen und eine vertiefte Ausbildung im Bereich des Medizinrechts anstreben.
Zeugnis / Akademischer Grad:
Den erfolgreichen AbsolventInnen wird der akademische Grad „Professional Master of Law" (Medical Law)“ abgekürzt „PLL.M“ der Johannes Kepler Universität verliehen.
Zulassung:
Für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Abschluss des Studiums der Medizin oder der Zahnmedizin, des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht, des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften oder eines gleichwertigen Studiums oder neben entsprechender Berufserfahrung eine gleichwertige Qualifikation erforderlich.
Medizinrecht
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Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
Dieses Rechtsgebiet erstreckt sich nicht nur auf das allgemeine Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung von Privatpatienten (Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch, vor allem SGB V mit Kassenzulassung, Honorierung für Allgemeinpatienten und Details), aus dem allgemeinen Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer), zum kollegialen Verhältnis zwischen Ärzten (Wettbewerbsrecht mit weitgehendem Werbeverbot, Recht der Praxisübertragung) sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie etwa die Röntgenverordnung.
Im weiteren Sinne kann zu dem Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden.
Im Jahre 2004 wurde die Fachanwaltsbezeichung Fachanwalt für Medizinrecht eingeführt.
MedAK informiert umfassend über: Medizinrecht
- Alle Rechtsprobleme aus der praktischen Ausübung medizinischer Berufe sowie möglicher Folgen
- Arzthaftungsrecht
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Berufs- und Standesrecht der Heilberufe
- Krankenhausrecht
- Gestaltung von Verträgen im Gesundheitswesen, insbesondere Kooperationen zwischen Ärzten
- Gebührenrecht.http://www.medak.at - Medizinische Fortbildungsakademie für Ärztinnen und Ärzte, sowie Gesundheitspersonal
Vorsorge- und Gesundheitsmanagement
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