
| Ausbildung zum sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG) - Verkehrsmedizinische Grundschulung |
Nach dem Führerscheingesetz dürfen seit 1.11.1997 auch Ärzte ohne Physikatsprüfung Führerscheinuntersuchungen durchführen. Voraussetzung dafür ist eine gültige Lenkerberechtigung für die Klasse B, die Eintragung in der Ärzteliste als Arzt für Allgemeinmedizin, die Bestellung durch den Landeshauptmann zum sachverständigen Arzt. Um eine Bestellung überhaupt beantragen zu können, muss eine verkehrsmedizinische Schulung im Ausmaß von mindestens 12 Stunden sowie alle drei Jahre ein Auffrischungskurs besucht werden. |
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