
| Auffrischungskurs "Verkehrsmedizinische Schulung" - Führerschein in der Lotterie gewonnen? Erklärungsmodelle zum Verhalten und Fehlverhalten im Straßenverkehr |
Jede/r Sachverständige ÄrztIn für Allgemeinmedizin gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG) muss laut Gesetz drei Jahre nach der Grundschulung bzw. nach dem letzten Refresher-Kurs einen 4-stündigen Auffrischungskurs absolvieren. ÄrztInnen, die im Jahre 2007 den Refresher-Kurs oder den Verkehrs-medizinischen Grundkurs besucht haben, müssen dieses Jahr einen Auffrischungskurs absolvieren. Oft ist die Ärztin/der Arzt auch erste Anlaufstation bei Führerscheinentzügen wegen mangelnder gesund-heitlicher Eignung (zB bei Alkoholmissbrauch uä). Kenntnisse bezüglich der Maßnahmen gemäß FSG und der zugrunde liegenden theoretischen Überlegungen können bei einer umfassenden Patientenberatung helfen. Der Vortrag gibt Einblicke in die Praxis und Grundlagen der Verkehrssicherheitsarbeit auf Basis einer praxisnahen Betrachtung und ermöglicht eine Schärfung des Problembewusstsein im Umgang mit Führerscheinbewerbern. Inhalt: - Grundsätzliche psychologische Erklärungsmodelle für das Fahrverhalten - Behandlung aktueller Themen aus verkehrspsychologischer Sicht, vor allem - Alkohol im Straßenverkehr - Drogen im Straßenverkehr - Allgemeine Verkehrsauffälligkeiten - Geschwindigkeit - Senioren - Geisterfahrer - Übersicht über psychologische Maßnahmen im Rahmen des FSG Referent: Mag. Wolfgang Senk, Verkehrspsychologe |
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