
| Drogen und Psychopharmaka im Straßenverkehr - Suchtmittel-Untersuchung nach § 5 StVO |
Die Untersuchung, ob der Lenker eines Fahrzeuges sich in einem durch Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand (§ 5 Abs.1 StVO) befindet, kann nur durch einen Arzt erfolgen. Dieser Arzt muss ex lege oder durch Bescheid ermächtigt sein, derartige Untersuchungen durchzuführen. Die Untersuchung hat zu erfolgen durch: • von der Landesregierung hiezu ermächtigte Ärzte • Amtsärzte der BH oder BPD • Ärzte, die im öffentlichen Sanitätsdienst stehen • diensthabende Ärzte einer öffentlichen Krankenanstalt Zielgruppe: alle niedergelassenen Allgemeinmediziner, die künftig diese Untersuchungen durchführen wollen Inhalt: - Rechtliche Voraussetzungen - Medizinischer Teil: - Kenntnis über Drogensubstanzen - Vermittlung des Wissens über Drogenwirkungen, Alkohol- und Medikamentenwirkung - Erkennen von Drogenwirkungen, Beeinträchtigung durch Alkohol oder Medikamente beim Straßenverkehrsteilnehmer - Zusammenfassende Abschlussgutachtenerstellung |
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