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Drogen und Psychopharmaka im Straßenverkehr - Suchtmittel-Untersuchung nach § 5 StVO
 
Die Untersuchung, ob der Lenker eines Fahrzeuges sich in einem durch Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand (§ 5 Abs.1 StVO) befindet, kann nur durch einen Arzt erfolgen. Dieser Arzt muss ex lege oder durch Bescheid ermächtigt sein, derartige Untersuchungen durchzuführen.

Die Untersuchung hat zu erfolgen durch:
• von der Landesregierung hiezu ermächtigte Ärzte
• Amtsärzte der BH oder BPD
• Ärzte, die im öffentlichen Sanitätsdienst stehen
• diensthabende Ärzte einer öffentlichen Krankenanstalt

Zielgruppe:
alle niedergelassenen Allgemeinmediziner, die künftig diese Untersuchungen durchführen wollen

Inhalt:
- Rechtliche Voraussetzungen

- Medizinischer Teil:
- Kenntnis über Drogensubstanzen
- Vermittlung des Wissens über Drogenwirkungen, Alkohol- und
  Medikamentenwirkung
- Erkennen von Drogenwirkungen, Beeinträchtigung durch Alkohol
  oder Medikamente beim Straßenverkehrsteilnehmer
- Zusammenfassende Abschlussgutachtenerstellung
 
Datum: Fr. 17.09.2010
Zeit: Fr, 17.09. v. 15:00 - 18:30 u. Fr, 24.09. v. 15:00 - 19:00 Uhr
Ort: Ärztekammer f. OÖ
Stadt: Linz
Kosten:   € 18,00 inkl. Unterlagen und Seminargetränke
Approbiert für: 4 Punkte freie Fortbildung u. 5 Punkte Psychiatrie
Anmeldung:   unbedingt erforderlich
Konzept:   Ärztekammer f. OÖ
Organisation:   MedAk - Medizinische Fortbildungsakademie OÖ
 
 
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