Mit 1.3.2007 ist die Weiterbildungsverordnung orale Substitution in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung brauchen ÄrztInnen, die Substitutionsbehandlungen durchführen, eine Schulung im Ausmaß von insgesamt 40 Einheiten.
ÄrztInnen, die eine Berufsausübung in der Substitutionsbehandlung von mehr als 24 Monaten glaubhaft machen können, müssen bis spätestens 31.12.2010 allerdings nur eine Schulung im Ausmaß von 18 Einheiten (Modul 2) nachweisen.
Zielgruppe:
alle Ärztinnen und Ärzte, die bereits Substitutionsbehandlungen durchführen oder in Zukunft durchführen wollen
Inhalt:
- Terminologie, Basiswissen zu Drogen und Sucht
- Rechtliche Grundlagen
- Psychiatrische Grundlagen
- Behandlungsansätze und- möglichkeiten
Die Inhalte werden für das ÖÄK-Diplom "Substitutionsbehandlung" anerkannt.
ReferenteInnen:
Dr. Brigitte Dolezal, OA Dr. Bernhard Lindenbauer, Univ. Doz. Dr. Hans Rittmannsberger, DSA Thomas Schwarzenbrunner