
| Das neue Heimaufenthaltsgesetz ab 01.07.2010 - Informieren Sie sich aus erster Hand |
Alten- und Pflegeheime sind neben den Spitälern zu einem wichtigen Ort des ärztlichen und pflegerischen Handelns geworden. Das HeimAufG wollte hier Verbesserungen erreichen. Hat es das wirklich oder ist es nur ein Gesetz mehr, das zusätzliche Bürokratie für Ärzte verursacht? Dieser Frage soll in allen Facetten nachgegangen werden. Achtung! Das HeimAufG gilt auch in Spitälern (ausg. Psychiatrien). Zielgruppe: alle niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzte – es kann jeden treffen! Inhalte: Seit seiner Einführung vor fünf Jahren ist das HeimAufG in der Praxis eines der umstrittensten Gesetze. Mit der Gesetzesänderung - gültig ab 1.7.2010 - hat sich nochmals vieles entscheidend geändert. Informieren Sie sich an erster Stelle bei einem Experten, der in vielen Bereichen dieses Gesetzes in Praxis und Theorie mitgewirkt hat - Honorierung des Arztes – endlich alles klar? - Arzt oder Pflegepersonal - Wer darf welche Anordnungen treffen? - Wann ist Medikation eine Freiheitsbeschränkung? - Bewohnervertretung – das unbekannte Wesen - Kontrolle durch Gerichte und Bewohnervertretung – wer darf was und wozu eigentlich? - Schweigepflicht des Arztes und Einsichtsrecht d. Bewohnervertretung – wo sind die Grenzen? Referent: Mag. Nikolaus Herdega, MSc Jurist, Stv.Kammeramtsdirektor und Leiter der Abteilung für Recht im Gesundheitswesen der Ärztekammer für OÖ., Mitautor des Ärztegesetzkommentares, Vortragender an der Fachhochschule Steyr und der Akademie für Arbeitsmedizin in Linz, sowie zahlreiche Vorträge im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, Gesundheitsmanagement-ausbildung an der Donau Universität Krems, Qualitätsmanager im Gesundheitswesen. |
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