
| Basismodul Substitution - Weiterbehandlung von Patienten, die bereits auf ein Substitutionsmittel eingestellt sind |
Ärztinnen und Ärzte die PatientInnen behandeln, die bereits auf ein Substitutionsmittel eingestellt sind, müssen nicht die Fortbildung im Ausmaß von 40 Stunden absolvieren sondern nur sechs Einheiten. Die regelmäßige Weiterbildung im Ausmaß von sechs Stunden pro Jahr muss ebenfalls besucht werden. Inhalte: Praktische Substitutionsbehandlung Mitgaberegelung, Harnbefund, Beikonsum u.v.m. OA Dr. Bernhard Lindenbauer, Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Pharmakologie Substanzen und ihre Eigenschaften, andere Substanzen, Rezeptieren von Suchtgiften, u.v.m Mag. Sonja Mayer, Klinische Pharmazie, Landes-Nervenklinik Wagner Jauregg Rechtliche Grundlagen Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen bei der Weiterbehandlung beachtet werden? DSA Thomas Schwarzenbrunner, Sucht- und Drogenkoordinator des Landes OÖ Die Inhalte werden für das ÖÄK-Diplom „Substitutionsbehandlung“ anerkannt. |
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