Vortrag/Schulung

Auffrischungskurs Suchtmittel-Untersuchung nach §5 StVO

Programm

Laut §2 Ärztepoolverordnung Punkt 2 ist die ermächtigte Ärztin/der ermächtigte Arzt verpflichtet, im Abstand von höchstens 3 Jahren einen neuerlichen Weiterbildungskurs im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu absolvieren.

Ziel der Weiterbildung für die Fahrtauglichkeitsgutachterinnen und -gutachter soll sein, dass diese die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen besser beurteilen können und die Gutachtensformulare schlüssig ausfüllen können.

Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte, die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen nach §5 StVO durchführen

Inhalte
lt. Ärztepoolverordnung-ÄpV §2 (1):
Abschlussgutachtenerstellung
Kenntnisse über Drogensubstanzen
Vermittlung des Wissens über Drogenwirkungen
Erkennen einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Medikamente
Rechtskunde

Methode
interaktiver Vortrag mit vielen Praxisbeispielen

Referentinnen und Referenten

Dr. Bernhard Lindenbauer, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie

Dr. Hellmut Schuller, Facharzt für Allgemeinmedizin sowie für Anästhesie und Intensivmedizin, seit über 10 Jahren Erfahrung mit §5-Untersuchungen

Mag. Jakob Wintersberger, Polizeijurist in der LPD OÖ (Linz)

 

Gefördert durch das Land OÖ

Details zu dieser Fortbildung

Approbiert: 4 Medizinische Punkte
Termine
  • Auffrischungskurs Suchtmittel-Untersuchung § 5 STVO
    27.01.2027 18:00 – 21:30
Veranstaltungsort

Ärztekammer für OÖ

Dinghoferstraße 4
4010 Linz
Österreich

In unserem Hof stehen nur begrenzt Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Bitte benutzen Sie daher auch die umliegenden Parkhäuser bzw. Kurzparkzonen.

Zielgruppe alle Ärzte
Kosten 55,00 EUR
55,00 inkl. Unterlagen und Getränke

Wichtige Infos

Stornierungsfrist: 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn