Programm
Laut §2 Ärztepoolverordnung Punkt 2 ist die ermächtigte Ärztin/der ermächtigte Arzt verpflichtet, im Abstand von höchstens 3 Jahren einen neuerlichen Weiterbildungskurs im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu absolvieren.
Ziel der Weiterbildung für die Fahrtauglichkeitsgutachterinnen und -gutachter soll sein, dass diese die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen besser beurteilen können und die Gutachtensformulare schlüssig ausfüllen können.
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte, die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen nach §5 StVO durchführen
Inhalte
lt. Ärztepoolverordnung-ÄpV §2 (1):
Abschlussgutachtenerstellung
Kenntnisse über Drogensubstanzen
Vermittlung des Wissens über Drogenwirkungen
Erkennen einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Medikamente
Rechtskunde
Methode
interaktiver Vortrag mit vielen Praxisbeispielen
Referentinnen und Referenten
Dr. Bernhard Lindenbauer, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie
Dr. Hellmut Schuller, Facharzt für Allgemeinmedizin sowie für Anästhesie und Intensivmedizin, seit über 10 Jahren Erfahrung mit §5-Untersuchungen
Mag. Jakob Wintersberger, Polizeijurist in der LPD OÖ (Linz)
Gefördert durch das Land OÖ
Details zu dieser Fortbildung
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Auffrischungskurs Suchtmittel-Untersuchung § 5 STVO
27.01.2027 18:00 – 21:30
Ärztekammer für OÖ
Dinghoferstraße 44010 Linz
Österreich
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55,00 inkl. Unterlagen und Getränke
Wichtige Infos
Stornierungsfrist: 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn