Wenn der Patient nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, was dann?
Programm
Die ärztliche Behandlung bedarf der Zustimmung durch die Patientin/den Patienten. Was tun, wenn das nicht (mehr) möglich ist? Welche Vertretungsformen es gibt und was die Ärztin/der Arzt eigentlich damit zu tun hat, ist zentraler Bestandteil dieser Fortbildung.
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte in allen Tätigkeitsbereichen, es betrifft alle!
Inhalte
Erwachsenenschutzgesetz – wozu?
Vertretungsformen
Vorsorgevollmacht
Unterschied Sachwalterschaft – Erwachsenen-
vertretung
Problem Angehörige
Entscheidungsfähigkeit – was ist das?
Wirkungsbereiche der Vertreterin/des Vertreters
Einwilligung in medizinische Behandlungen – wie funktioniert diese? Mitspracherecht von vertretenen Personen?
Notfall/Gefahr im Verzug – was tun?
Aufklärungsnotwendigkeiten
Sonderregelungen für spezielle med. Tätigkeits-
bereiche
(z. B. Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation, etc.)
Gerichtliche Kontrolle
Haftung
Methode
Vortrag mit Diskussion
Im Vordergrund stehen die Problemlagen und deren Lösung in der tagtäglichen ärztlichen Tätigkeit im Spital
und in der Praxis.
Referentinnen und Referenten
Juristin in der Ärztekammer für OÖ, Stabstelle Schiedsstelle & allgemeine Rechtsangelegenheiten. Vortragende im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für unterschiedliche Vorträge der MedAk.
Details zu dieser Fortbildung
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wenn der Patient nicht mehr für sich selbst entscheiden kann
10.03.2027 18:00 – 21:00
Ärztekammer für OÖ
Dinghoferstraße 44010 Linz
Österreich
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€ 65,00 inkl. digitaler Unterlagen und Getränke
Wichtige Infos
Stornierungsfrist: 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn