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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Anmeldungen:
Wenn nicht anders angeführt, ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung zu allen Fortbildungen nötig. Bei begrenzter TeilnehmerInnenzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Ca. drei Wochen vor der Fortbildung bzw. sobald genügend Anmeldungen eingelangt sind, erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung

Anmeldeschluss:
Der Anmeldeschluss ist vierzehn Tage vor dem Beginndatum der Fortbildung, wenn nicht in der Ausschreibung zur jeweiligen Fortbildung etwas anderes angegeben ist.

Kosten:
Die Teilnahmegebühr ist im Vorhinein zu entrichten. Sie erhalten dazu ca. 3 Wochen vor der Fortbildung eine Anmeldebestätigung mit den Angaben zur Bankverbindung. Die Teilnahmegebühr enthält keine Mehrwertsteuer. Der Kunde verpflichtet sich, die der MedAk entstandenen Spesen für Mahnung, Inkasso (Gebühren-Inkassoinstitut soweit zur Rechtsverfolgung notwendig) zu ersetzen.

Ermäßigungen:
Mitglieder der Medizinischen Gesellschaft und des Vereins- für Vorsorge- und Sozialmedizin erhalten bei bestimmten Fortbildungen Ermäßigungen. Dies wird bei der Ausschreibung der Fortbildung jeweils extra angeführt. Für arbeitslose ÄrztInnen, Frauen in Karenz, StudentInnen und PensionistInnen gibt es bei einigen Fortbildungen Ermäßigungen. Diese sind jeweils gesondert in der MedAk zu erfragen.

Zahlungsbedingungen:
Der Teilnahmebetrag ist bis spätestens eine Woche vor der Fortbildung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Überweisung behält sich die MedAk vor, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben. Bei Teilnahmegebühren über € 700,00 ist Ratenzahlung nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Absage von Fortbildungen:
Die MedAk behält sich das Recht vor, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Ausfall des Referenten durch Krankheit) die Fortbildung abzusagen, Änderungen im Programm vorzunehmen bzw. im Einzelfall einen anderen Referenten zu bestellen. Wird die Fortbildung abgesagt, können keine Ansprüche gegenüber der MedAk geltend gemacht werden. Bereits einbezahlte Teilnahmegebühren werden rückerstattet.

Abmeldungen / Stornogebühr:
Abmeldungen sind bis vierzehn Tage vor Anmeldeschluss kostenlos möglich, sofern nicht in der Ausschreibung zur Fortbildung ein anderer Termin festgesetzt wurde. Danach oder bei nicht-Erscheinen zur Fortbildung wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Ersatznennungen sind - nach Abstimmung mit der MedAk– möglich. Ebenfalls können TeilnehmerInnen von einer eventuellen Warteliste den Seminarplatz übernehmen. In diesen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von einheitlich € 15,00 verrechnet. Für die Notfall-Grundkurse gelten zudem folgende Bedingungen: Bis acht Wochen vor Beginn kostenlos, ab acht Wochen € 70,00 und ab drei Wochen € 200,00 Bearbeitungsgebühr.

Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen:
Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen.

Approbation:
Alle Fortbildungen werden nach Möglichkeit für das Diplom-Fortbildungsprogramm der ÖÄK approbiert.

Teilnahmebestätigungen / Zertifikate:
Für jede Fortbildung werden Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Bei Kursen und Lehrgängen über einen längeren Zeitraum ist, sofern es in der Ausschreibung nicht anders angeführt ist, eine mindestens 80 %-ige Anwesenheit erforderlich. Duplikate können nur bis sieben Jahre nach der Fortbildung ausgestellt werden. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von € 7,00 eingehoben werden.

Eventuelle Druckfehler:
Das Fehlerteufelchen kann überall zuschlagen. Hoffentlich nicht bei uns. Aber falls doch, behalten wir uns das Recht vor, in diesem Falle nachträglich Korrekturen vorzunehmen.

Gerichtsstand ist Linz.