
Anmeldungen:
Für alle Veranstaltungen ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung notwendig. Bei begrenzter TeilnehmerInnenzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Ca. drei Wochen vor der Veranstaltung bzw. sobald genügend Anmeldungen eingelangt sind, erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Anmeldeschluss:
Der Anmeldeschluss ist vierzehn Tage vor dem Veranstaltungsdatum, außer es ist in der Ausschreibung ein anderer Termin festgesetzt.
Kosten:
Die Veranstaltungsgebühr ist im Vorhinein zu entrichten. Sie erhalten dazu ca. 3 Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung sowie einen Zahlschein. Die Teilnahmegebühr enthält keine Mehrwertsteuer. Der Kunde verpflichtet sich, die der MedAk entstandenen Spesen für Mahnung, Inkasso (Gebühren-Inkassoinstitut soweit zur Rechtsverfolgung notwendig) zu ersetzen.
Ermäßigungen:
Mitglieder der Medizinischen Gesellschaft und des Vereins- für Vorsorge- und Sozialmedizin erhalten bei bestimmten Veranstaltungen Ermäßigungen. Dies wird bei der Ausschreibung der Veranstaltung jeweils extra angeführt.
Zahlungsbedingungen:
Der Teilnahmebetrag ist bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Überweisung behält sich die MedAk vor, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben. Bei Teilnahmegebühren über € 700,00 ist Ratenzahlung nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Absage von Veranstaltungen:
Die MedAk behält sich das Recht vor, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl oder aus anderen zwingenden Gründen (z.B. Ausfall des Referenten durch Krankheit) die Veranstaltung abzusagen, Änderungen im Programm vorzunehmen bzw. im Einzelfall einen anderen Referenten zu bestellen. Wird die Veranstaltung abgesagt, können keine Ansprüche gegenüber der MedAk geltend gemacht werden. Bereits einbezahlte Teilnahmegebühren werden rückerstattet.
Abmeldungen / Stornogebühr:
Abmeldungen sind bis zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses (im Normalfall vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn) kostenlos möglich. Danach wird eine Stornogebühr in Höhe von 80 % der Teilnahmegebühr verrechnet. Erfolgt keine Abmeldung vom Seminar, wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Ersatznennungen sind - nach Abstimmung mit der MedAk – möglich. Die Stornogebühr entfällt, wenn eine ErsatzteilnehmerIn aus der Warteliste den Seminarplatz übernimmt.
Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen:
Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen.
Approbation:
Alle Veranstaltungen werden nach Möglichkeit für das Diplom-Fortbildungsprogramm der ÖÄK approbiert.
Teilnahmebestätigungen / Zertifikate:
Für jede Veranstaltung werden Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Bei Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum ist, sofern es in der Ausschreibung nicht anders angeführt ist, eine mindestens 80 %-ige Anwesenheit erforderlich. Duplikate können nur bis sieben Jahre nach der Veranstaltung ausgestellt werden. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von € 7,00 eingehoben werden.
Eventuelle Druckfehler:
Das Fehlerteufelchen kann überall zuschlagen. Hoffentlich nicht bei uns. Aber falls doch, behalten wir uns das Recht vor, in diesem Falle nachträglich Korrekturen vorzunehmen.
Gerichtsstand ist Linz.