Auffrischungskurs Suchtmittel-Untersuchung nach §5 StVO
Laut §2 Ärztepoolverordnung Punkt 2 ist die ermächtigte Ärztin/der ermächtigte Arzt verpflichtet, im Abstand von höchstens 3 Jahren einen neuerlichen Weiterbildungskurs im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu absolvieren.
Ziel der Weiterbildung für die Fahrtauglichkeitsgutachterinnen und -gutachter soll sein, dass diese die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen besser beurteilen können und die Gutachtensformulare schlüssig ausfüllen können.
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte, die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen nach §5 StVO durchführen
Inhalte
lt. Ärztepoolverordnung-ÄpV §2 (1):
Abschlussgutachtenerstellung
Kenntnisse über Drogensubstanzen
Vermittlung des Wissens über Drogenwirkungen
Erkennen einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Medikamente
Rechtskunde
Methode
interaktiver Vortrag mit vielen Praxisbeispielen
Referenten
Dr. Hellmut Schuller
Facharzt für Allgemeinmedizin sowie für Anästhesie und Intensivmedizin, seit über 10 Jahren Erfahrung mit §5-Untersuchungen
Dr. Bernhard Lindenbauer
Facharzt für Psychiatrie und Neurologie
Gefördert durch das Land OÖ
