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Auffrischungskurs - Verkehrsmedizinische Schulung § 34

Seit 1.10.2015 wurde das bisher strikte dreijährige Fortbildungsintervall zur Wiederbestellung als sachverständiger Arzt für Allgemeinmedizin gemäß 34 Führerscheingesetz (FSG) gelockert. 

Jeder sachverständige Arzt für Allgemeinmedizin ist nun verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis fünften Jahres nach Bestellung oder Wiederbestellung an verkehrsmedizinischen Fortbildungskursen im Ausmaß von mindestens vier Stunden teilzunehmen.

Inhalt:
Juristischer Teil:
Mag. Wolfgang Peterseil, Richter, LVwG Oberösterreich ODER
Mag. Valentin Pühringer, Leiterung der Abteilung III, Sicherheit und Verkehr, BH Rohrbach
Medizinischer Teil:
Dr. Barbara Hell, Ärztin für Allgemeinmedizin, 10 Jahre hauptberuflich Notarzt in Tirol und Ausland, seit 2 Jahren Polizeiarzt bei der LPD OÖ als stellvertretender Chefarzt
Augenärztlicher Teil:
Dr. Reinhold Hütter, Augenarzt, Freistadt