Auffrischungskurs - Verkehrsmedizinische Schulung § 34
Seit 1.10.2015 wurde das bisher strikte dreijährige Fortbildungsintervall zur Wiederbestellung als sachverständiger Arzt für Allgemeinmedizin gemäß 34 Führerscheingesetz (FSG) gelockert.
Jeder sachverständige Arzt für Allgemeinmedizin ist nun verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis fünften Jahres nach Bestellung oder Wiederbestellung an verkehrsmedizinischen Fortbildungskursen im Ausmaß von mindestens vier Stunden teilzunehmen.
Inhalt:
Juristischer Teil:
Mag. Wolfgang Peterseil, Richter, LVwG Oberösterreich ODER
Mag. Alexander Walchshofer, BH Rohrbach
Medizinischer Teil:
Dr. Ilse Rathke-Valencak
Ärztin für Allgemeinmedizin, erfahrene und begeisterte Polizeiärztin LPD OÖ (Linz), Ermächtigung für § 5-Untersuchungen für die Bezirke Rohrbach, UU, Linz-Land
Augenärztlicher Teil:
Dr. Paul Niederberger
Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, Fachgruppenvertreter der Ärztekammer für OÖ
