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Auffrischungskurs - Verkehrsmedizinische Schulung § 34

Seit 1.10.2015 wurde das bisher strikte dreijährige Fortbildungsintervall zur Wiederbestellung als sachverständiger Arzt für Allgemeinmedizin gemäß 34 Führerscheingesetz (FSG) gelockert. 

Jeder sachverständige Arzt für Allgemeinmedizin ist nun verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis fünften Jahres nach Bestellung oder Wiederbestellung an verkehrsmedizinischen Fortbildungskursen im Ausmaß von mindestens vier Stunden teilzunehmen.

Inhalt:
Juristischer Teil:
Mag. Wolfgang Peterseil, Richter, LVwG Oberösterreich ODER
Mag. Alexander Walchshofer, BH Rohrbach

Medizinischer Teil:
Dr. Barbara Hell, Polizeiärztin, LPD OÖ

Augenärztlicher Teil:
Dr. Paul Niederberger, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, Fachgruppenvertreter der Ärztekammer für OÖ