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Ausbildung zum sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG)

Verkehrsmedizinische Grundschulung

Nach dem Führerscheingesetz dürfen seit 1.11.1997 auch Ärzte ohne Physikatsprüfung Führerscheinuntersuchungen durchführen. Voraussetzung dafür ist eine gültige Lenkerberechtigung für die Klasse B, die Eintragung in der Ärzteliste als Arzt für Allgemeinmedizin mit eigenem Berufssitz  und die Bestellung durch den Landeshauptmann zum sachverständigen Arzt. Um eine
Bestellung überhaupt beantragen zu können, muss eine verkehrsmedizinische Schulung im Ausmaß von mindestens 12 Stunden besucht werden.

Jeder sachverständige Arzt für Allgemeinmedizin ist danach verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis fünften Jahres nach Bestellung oder Wiederbestellung an verkehrsmedizinischen Fortbildungskursen im Ausmaß von mindestens vier Stunden teilzunehmen.

Den Grundkurs im Ausmaß von 12 Einheiten bietet die Ärztekammer für OÖ an.

 

Mag. Wolfgang Peterseil, Richter, LVwG Oberösterreich ODER
Mag. Valentin Pühringer, Leiterung der Abteilung III, Sicherheit und Verkehr, BH Rohrbach
Allgemeine Einführung und das Führerscheingesetz

Dr. Barbara Hell, Ärztin für Allgemeinmedizin, 10 Jahre hauptberuflich Notarzt in Tirol und Ausland, seit 2 Jahren Polizeiarzt bei der LPD OÖ als stellvertretender Chefarzt
Die Gesundheitsverordnung

Dr. Reinhold Hütter, Augenarzt, Freistadt
Augenärztlicher Teil

OA Dr. Bernhard Lindenbauer, Oberarzt an der psychiatrischen Abteilung Region 1 Landesnervenklinik Wagner Jauregg
Aus der Praxis

Mag. Wolfgang Senk, Verkehrspsychologe
Psychologischer Teil