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Ausbildung zum sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG) - Grundschulung

Verkehrsmedizinische Grundschulung

Nach dem Führerscheingesetz dürfen seit 1.11.1997 auch Ärzte ohne Physikatsprüfung Führerscheinuntersuchungen durchführen. Voraussetzung dafür ist eine gültige Lenkerberechtigung für die Klasse B, die Eintragung in der Ärzteliste als Arzt für Allgemeinmedizin mit eigenem Berufssitz und die Bestellung durch den Landeshauptmann zum sachverständigen Arzt. Um eine Bestellung überhaupt beantragen zu können, muss eine verkehrsmedizinische Schulung im Ausmaß von mindestens 12 Stunden besucht werden.

Jeder sachverständige Arzt für Allgemeinmedizin ist danach verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis fünften Jahres nach Bestellung oder Wiederbestellung an verkehrsmedizinischen Fortbildungskursen im Ausmaß von mindestens vier Stunden teilzunehmen.

Den Grundkurs im Ausmaß von 12 Einheiten bietet die Ärztekammer für OÖ an.

Allgemeine Einführung und das Führerscheingesetz    
Mag. Wolfgang Peterseil, Richter, LVwG Oberösterreich ODER
Mag. Alexander Walchshofer, BH Rohrbach

Die Gesundheitsverordnung        
Dr. Barbara Hell, Ärztin für Allgemeinmedizin, 10 Jahre hauptberuflich Notärztin in Tirol und Ausland, seit 2 Jahren Polizeiärztin bei der LPD OÖ als stellvertretende Chefärztin

Augenärztlicher Teil
Dr. Paul Niederberger, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, Fachgruppenvertreter d. Ärztekammer f. OÖ

Aus der Praxis                 
Dr. Bernhard Lindenbauer, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie

Psychologischer Teil            
Mag. Wolfgang Senk, Verkehrspsychologe