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Sterbeverfügungen als Herausforderung für Ärztinnen und Ärzte

Ausgewählte Probleme in der Praxis

ZIELGRUPPE
alle Ärztinnen und Ärzte

Seit 1.1.2022 gibt es die Möglichkeit, eine Sterbeverfügung zu errichten, in deren Folge ein todbringendes Präparat für einen Suizid bezogen werden kann. Von ärztlicher Seite müssen die ausreichende Entscheidungsfähigkeit des Sterbewilligen sowie das Vorliegen einer schweren Krankheit bestätigt werden. Die Mitwirkung an solchen Sterbeverfügungen ist freiwillig. Die Mitwirkung darf ebenso zu keiner Benachteiligung führen wie die Weigerung, an der Errichtung von Sterbeverfügungen mitzuwirken.

Die Fortbildung will ausgewählte Probleme aus juristischer sowie medizinischer Sicht diskutieren.
Insbesondere soll auf die Wirkungsweise des zugelassenen Präparats, die Indikationen für eine orale oder parenterale Einnahme sowie ein Vorgehen bei Komplikationen während der Durchführung eingegangen werden. Ziel der Veranstaltung ist es, sowohl unbegründete Sorge vor dem rechtlichen Risiko zu nehmen, als auch eine offene Diskussion zu führen, wie in der Praxis mit Suizidwünschen von schwer Kranken umgegangen werden soll. Auch sollen Aspekte der praktischen Durchführung durch Ärztinnen und Ärzte erörtert werden, wenn Patientinnen und Patienten medizinischen Beistand bei der Umsetzung wünschen. Weiters werden Erfahrungen aus Ländern, in denen die Freitodhilfe seit vielen Jahren praktiziert wird, angesprochen, auch mit entsprechenden Hinweisen auf Organisationen in Österreich, die Ärzte und Ärztinnen diesbezüglich beraten und unterstützen können.

METHODE
Vortrag mit Diskussion

REFERENTEN
Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer
Leiter Abteilung für Praxis der Strafrechtswissenschaften und Medizinstrafrecht, Institut für Strafrechtswissenschaften, Johannes Kepler Universität Linz

Dr. Siegfried Pichelmann
Arzt für Allgemeinmedizin, Linz