zum Seitenanfang

Totenbeschau und kriminalpolizeiliche Leichenbeschau

Die Totenbeschau ist zumeist die letzte und einzige Möglichkeit, nach dem Tod ein Gewaltdelikt (bzw. Hinweise darauf) zu entdecken. Der/Die klinisch tätige Arzt/Ärztin hat üblicherweise aufgrund seiner/ihrer fachspezifischen Ausbildung wenig Berührung mit Befunden und Veränderungen, die auf nicht natürliche (bzw. gewaltsame) Todesursachen hinweisen. In einer relevanten Anzahl von Fällen konnte beobachtet werden, dass ebensolche Fälle falsch eingeschätzt wurden, und so auch Tötungsdelikte zunächst nicht als solche erkannt werden konnten.

Diese Fortbildung soll den Ärztinnen und Ärzten, die Totenbeschauen durchführen, die hierzu notwendigen speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die in der Praxis notwendig sind, um vor Ort (auch unter Berücksichtigung der speziellen Umgebungsbedingungen am Auffindungsort) die maximal mögliche Befunddichte zu erreichen. Insbesondere wird auf die Veränderungen hingewiesen, die nach gerichtsmedizinischer Erfahrung übersehen oder fehlgedeutet werden können.

Zielgruppe:
alle interessierten Ärztinnen und Ärzte

Inhalte:
Wie erkenne ich ein Tötungsdelikt?
Postmortale Befunde bei Gewalteinwirkung
Was schreibe ich auf den Totenbeschauschein?
Was sollte ich bei der Totenbeschau unbedingt vermeiden?

Methode:
Vortrag und ausreichend Zeit für Diskussion

Nach individueller Absprache besteht die Möglichkeit, an einem gesonderten Termin praktische Übungen (im Sinne einer Totenbeschau) an der Leiche vorzunehmen.

Referent:
Univ.-Prof. Dr. Harald Meyer
Facharzt für Gerichtsmedizin, Universität Salzburg