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Post-Graduate Studium Medizin- und Bioethik

zum Master of Arts (Continuing Education) MA (CE)

Am 13. September 2024 startet der Universitätslehrgang Medizin- und Bioethik.
Den Informationsfolder und das Anmeldeformular finden Sie unter dem Button "Mehr Infos" oder klicken Sie HIER

ANMELDUNG
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anmeldeformular (vom Infofolder)
  • Lebenslauf
  • Kopie Abschlussdiplom oder Zeugnis höchster Abschluss
  • Sonstige Zeugnisse/Qualifiaktionsnachweise

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Online-Infoabend am Di, 14. Mai 2024, 18:00 Uhr.

HIER kommen Sie zur Anmeldung zum Infoabend.
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ZIELSETZUNG
Das Masterstudium „Medizin- und Bioethik“ ist ein Universitätslehrgang der Johannes-Kepler-Universität Linz. Es vermittelt aktuelle wissenschaftliche und berufspraktische Erkenntnisse und Methoden der Ethik im Gesundheitswesen und stärkt dadurch die Mitgestaltungsverantwortung für das Gesundheits- und Sozialsystem in der unmittelbaren klinischen Praxis, in Organisations- und Führungsrollen sowie auf gesellschaftlicher Ebene im öffentlichen Diskurs.

ZIELGRUPPE & ZULASSUNG
Das Studium richtet sich insbesondere an Personen, die im Gesundheits- bzw. Sozialwesen beruflich in unterschiedlichen Rollen tätig sind. 

Die Zulassung zum Studium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Zusätzlich wird eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung im Gesundheits- bzw. Sozialwesen erwartet.

PRÄSENZ- UND FERNSTUDIENEINHEITEN
Jedes Studienfach kombiniert Fern- und Präsenzstudieneinheiten. In den Fernstudieneinheiten erhalten die Studierenden Studiendossiers mit Literatur und Aufgaben. Sie bearbeiten diese selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Die Präsenzstudieneinheiten bauen auf dem dadurch erworbenen Wissen auf und werden in Kurstagen an der MedAk OÖ abgehalten. Die Kurstage dienen der interaktiven, diskursiven und praktischen Auseinandersetzung mit den Themen des jeweiligen Studienfachs.

Dieses didaktische Konzept erleichtert die Vereinbarkeit von beruflichen, privaten und akademischen Verpflichtungen und nutzt die Präsenzstudieneinheiten bestmöglich aus.

DAUER
6 Semester von 12. September 2024 bis 30. September 2027
Die Präsenzeinheiten werden an vorgegebenen Blockterminen abgehalten. Freitags finden die Lehrveranstaltungen von 9:30 bis 17:30 Uhr und samstags von 8:30 bis 16:30 Uhr statt. Die Fernstudieninhalte sind von den Studierenden selbstständig bis zur jeweiligen Präsenzeinheit vorzubereiten.

ORT
Ärztekammer für Oberösterreich, Dinghoferstraße 4, 4010 Linz

TEILNAHMEGEBÜHR
€ 11.200,00 (zahlbar in vier Raten zu je € 2.800,00) inkl. digitaler Unterlagen, Handbuch Medizinrecht, Pausenverpflegung an Präsenztagen, Prüfungsgebühren und Lehrgangsbetreuung durch die MedAk; ca. € 23,00 pro Semester ÖH-Beitrag
Es wird keine Mwst. in Rechnung gestellt

TEILNEHMER*INNEN
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Entscheidung über die Aufnahme wird anhand der Reihenfolge der Anmeldungen UND der Qualifikationen getroffen.

STORNOBEDINGUNGEN
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bis 10 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden keine Stornokosten verrechnet. Bei weniger als 10 Wochen wird die erste Semesterrate in Rechung gestellt. Bei einer Stornierung von 4 Wochen oder weniger vor Beginn des Lehrgangs wird die gesamte Lehrgangsgebühr fällig.


SEMESTERPLAN

HINWEIS
Die Zulassung zum Lehrgang ist nur bei Erfüllung der Zulassungsbedingungen und bis zum Erreichen der Höchstanzahl an Teilnehmenden möglich. Die Durchführung des Lehrgangs ist vom Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl und der finalen Bewilligung durch die zuständigen Organe der JKU Linz abhängig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird der Lehrgang aus derzeit nicht absehbaren Gründen abgesagt, können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Bereits einbezahlte Lehrgangsgebühren werden rückerstattet.