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Vom Sachwalter zum Erwachsenenvertreter

Wer entscheidet, wenn PatientInnen nicht mehr für sich selbst entscheiden können? Auswirkungen auf medizinische Behandlungen durch das neue Erwachsenenschutzrecht seit 1. Juli 2018

Mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz wird die Frage der Zustimmung zu medizinischen Heilbehandlungen völlig neu geregelt. Im Vortrag wird auf alle neuen Vertretungsformen und  sowie auf die inhaltlichen Neuregelungen eingegangen. Vorrangig ist dabei der Blick auf die Praxis, auf die alltäglichen Situationen im Krankenhaus und in der Ordination, die mit Beispielen und Tipps für die konkrete Umsetzung bereichert werden.

Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte in allen Tätigkeitsbereichen, es betrifft jeden! 

Inhalte
Erwachsenenschutzgesetz – wozu?
Vertretungsformen
Vorsorgevollmacht
Unterschied Sachwalterschaft – Erwachsenenvertretung
Entscheidungsfähigkeit – was ist das?
Wirkungsbereiche des Vertreters
Notfall/Gefahr im Verzug – was tun?
Aufklärungsnotwendigkeiten
Sonderregelungen für spezielle med. Tätigkeitsbereiche (z. B. Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation, etc.)
Gerichtliche Kontrolle
Haftung

Methode
Vortrag mit Diskussion
Im Vordergrund stehen die Problemlagen und deren Lösung in der tagtäglichen ärztlichen Tätigkeit im Spital und in der Praxis

ReferentInnen

Mag. Garbeis Kerstin
Juristin in der Ärztekammer für OÖ, Bereich Recht & Projekte und in dieser Funktion neben dem Projektmanagement mit zahlreichen Rechtsbereichen der ärztlichen Tätigkeit (PVE, Gruppenpraxen, Schweigepflicht, Kassenrecht, Sondergebühren etc.) befasst. 

Mag. Nikolaus Herdega, MSc.
Jurist, Stv. Kammeramtsdirektor und Leiter des Bereiches Recht & Projekte der Ärztekammer für OÖ., Autor und Mitautor einschlägiger Publikationen und Kommentaren im Gesundheitsrecht, Vortragender im Rahmen des Universitätslehrganges Medizinrecht und im Rahmen des Medizinstudiums der Johannes Kepler Uni Linz, sowie zahlreiche Vorträge im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in vielen Bereichen des Gesundheitswesens.