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Wenn der Patient nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, was dann?

Die ärztliche Behandlung bedarf der Zustimmung durch den Patienten. Was tun, wenn das nicht (mehr) möglich ist? Welche Vertretungsformen es gibt und was die Ärztin, der Arzt eigentlich damit zu tun hat, ist zentraler Bestandteil dieser Fortbildung

Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte in allen Tätigkeitsbereichen, es betrifft jeden!

Inhalte
Erwachsenenschutzgesetz – wozu?
Vertretungsformen
Vorsorgevollmacht
Unterschied Sachwalterschaft – Erwachsenen-
vertretung
Problem Angehörige
Entscheidungsfähigkeit – was ist das?
Wirkungsbereiche des Vertreters
Einwilligung in medizinische Behandlungen – wie funktioniert diese? Mitspracherecht von vertretenen Personen?
Notfall/Gefahr im Verzug – was tun?
Aufklärungsnotwendigkeiten
Sonderregelungen für spezielle med. Tätigkeits-
bereiche
(z. B. Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation, etc.)
Gerichtliche Kontrolle
Haftung

Methode
Vortrag mit Diskussion
Im Vordergrund stehen die Problemlagen und deren
Lösung in der tagtäglichen ärztlichen Tätigkeit im Spital
und in der Praxis

Referentinnen
Mag. Kerstin Garbeis, LL.M.
Juristin in der Ärztekammer für OÖ, Bereichsleiterin des Bereichs Allgemeine Rechtsangelegenheiten & Projekte. Vortragende im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für unterschiedliche Vorträge der MedAk.
    
Mag. Nikolaus Herdega, MSc
Jurist, Stv. Kammeramtsdirektor und Leiter des Bereiches Recht & Projekte der Ärztekammer für OÖ.,
Autor und Mitautor von einschlägigen Publikationen und Kommentaren im Gesundheitsrecht, Vortragender im Rahmen des Universitätslehrganges Medizinrecht und Lektor im Rahmen des Medizinstudiums der Johannes Kepler Universität Linz, sowie zahlreiche Vorträge im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in vielen Bereichen des Gesundheitswesens.





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