Zivil- und strafrechtliche Haftung der Fachärzte für Psychiatrie
Wie minimiere ich mein Haftungsrisiko?
Fachärzte für Psychiatrie haften sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich nach dem Maßstab des „Sachverständigen". Der Vortrag soll helfen, das Haftungsrisiko sowohl für niedergelassene, als auch für angestellte Fachärzte für Psychiatrie zu minimieren.
Zielgruppe
Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie
Inhalt
Der behandelnde Psychiater als „Sachverständiger"
Mögliche Haftungsansatzpunkte (zivil- und strafrechtlich)
Behandlung „lege artis"
Off-Label-Use
Sachverständigenhaftung?
Methode
Impuslreferat mit anschließender Diskussion
Referent
Dr. Gerhard W. Huber, LL.M.
ist seit ca. 30 Jahren vorwiegend im Medizinrecht tätig, dies ausschließlich für Krankenanstalten und Ärzte (nicht auf Patientenseite); Vertretung vor Gerichten, Schiedsstellen, Behörden… diverse Vortragstätigkeiten (Medizinrechtslehrgang, Health-Care-Management, FH-Gesundheitsberufe;); einschlägige Fachpublikationen